Wir beraten Sie auf Deutsch und Spanisch in allen Belangen des spanischen, deutschen und internationalen Steuerrechts.

Aufgrund unserer Expertise unterstützen wir sowohl Residenten als auch Nichtresidenten bei Fragen zur Doppelbesteuerung, zu Gewerbe-, Erbschafts-, Einkommens-, Mehrwert-, Übertragungs-, Vermögens- oder Wertzuwachssteuer.

Unsere Leistungen im spanischen Steuerrecht umfassen u. a.:

  • Spanische Einkommensteuererklärung für Nicht-Residente
  • Spanische Gemeindesteuer (IBI)
  • Steuern im Zusammenhang mit der Übertragung und dem Erwerb von spanischem Grundbesitz
  • Steuern bei deutsch-spanischen Erbfällen
  • Nachholung von steuerrelevanten Angaben
  • Beratung bei Steuerhinterziehungsdelikten nach spanischem und deutschem Recht

Die Vertretung vor den spanischen Steuerbehörden sowie vor spanischen Gerichten übernehmen wir ebenfalls.


Haben Sie ein besonderes Anliegen, Ihre Frage wurde nicht beantwortet oder suchen Rechtsberatung in einem speziellen Fall?

Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns.

Sie haben Fragen? Wir Antworten!

Miguel Ribas

Abogado, spanischer Rechtsanwalt

Bei Fragen zum spanischen und internationalen Steuerrecht unterstützt Miguel Ribas seine Mandanten auf Deutsch, Spanisch oder Englisch. Seine fachlichen Schwerpunkte sind Erbschaftssteuerrecht, Immobiliensteuerecht und Vermögenssteuerrecht.

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