Honorare
Kostentransparenz ist unsere höchste Maxime. Aus diesem Grund erstellen wir Ihnen gerne vor Aufnahme unserer Tätigkeit einen verbindlichen Kostenvoranschlag.
In der Regel rechnen wir nach Zeitaufwand ab.
Der Stundensatz für unsere Tätigkeiten liegt zwischen 250 und 350 EUR pro Stunde zuzüglich anfallender Kosten und eventuell anfallender Umsatzsteuer.
In gerichtlichen Verfahren sind wir gesetzlich angehalten, mindestens die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorgesehenen Gebühren abzurechnen.
Darüber hinaus erstellen wir individuelle Vergütungsvereinbarungen wie Pauschalvergütungen oder spezifische Beratungsverträge. Sprechen Sie mit uns über die geeignete Lösung für Ihren Bedarf.
Haben Sie ein besonderes Anliegen oder suchen Sie Rechtsberatung in einem speziellen Fall?